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Politisches Umfeld für "Vereine aller Art"

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Wer heute sagt, „wir gründen einen Sportverein“ tut sich damit leicht. Vor 150 Jahren gab es da massive Einschränkungen. Die Monarchie fürchtete jede Organisationsform, in der sich Menschen zusammenschlossen. Als das Reichsgesetz vom 15. November 1867 endlich Vereinsgründungen zuließ, geschah dies unter strengen Auflagen. Es war zum Beispiel untersagt, dass ein und dieselbe Person mehreren Vereinen als Funktionär angehörte, ein Verkehr zwischen Vereinen, sowohl schriftlich als auch durch Besuche von Abgesandten, war verboten.

All diesen Widrigkeiten zum Trotz entstand ein regelrechter „Vereinsboom“. Aus der Sicht der Arbeiter, geboren aus der Not waren unter diesen ersten Zusammenschlüssen Konsumvereine, Krankenkassen, Hilfsvereine und auch Bildungsvereine zu finden.

Der Wiener Arbeiterbildungsverein konstituierte sich als einer dieser „Vereinspioniere“  auf Basis des neuen Gesetzes schon am 15. Dezember 1867. Und wenn man im Paragraph 2 seiner Statuten nachliest, dann findet sich dort der erste Hinweis auf den Arbeitersport: „Der Verein sucht seinen Zweck zu erreichen durch volkstümliche wissenschaftliche Vorträge, Unterricht … durch Pflege des Gesanges, geselliger Unterhaltungen und Turnen… .“

Auch Sponsoren gab es damals schon, die nicht unbedingt dem politischen Lager der Arbeiter zuzuordnen waren. Man verwies in den ersten Jahresberichten stolz auf Spenden von „Großkapitalisten“ und beehrte sich im Gegenzug einige Erzherzoge sowie Minister zum Vereinsball einzuladen.



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