Der ARBÖ aktuell

Peter Stuppacher ist seit 2016 der Vertreter des ARBÖ im ASKÖ Bundespräsidium, Foto: ASKÖ 06 05 04 Peter Stuppacher (ARBÖ).jpg

Weitere Infos zum Geschehen im ARBÖ findet man unter www.arboe.at

Der ARBÖ ist ein gemeinnütziger Verein und einer der selbstständig organisierten „Zentralen Vereine“ der ASKÖ. Der Verein gliedert sich in die Bundesorganisation (Hauptverein) und die Zweigvereine. Das sind die Landesorganisationen, die Bezirksorganisationen und die Basisorganisationen.

Landesorganisationen: in jedem Bundesland bilden die dem ARBÖ angehörenden Basisorganisationen, Bezirksorganisationen und Regionen eine Landesorganisation.

Bezirksorganisationen: mehrere Basisorganisationen bilden eine Bezirksorganisation, deren örtlicher Bereich sich in der Regel mit dem eines politischen Bezirkes deckt.

Basisorganisationen: haben einen auf eine oder mehrere Gemeinden gebundenen Wirkungskreis, in größeren Gemeinden/Städten können auch zwei oder mehrere Basisorganisationen bestehen.

Die Organe der Bundesorganisation sind die Bundeskonferenz, das Präsidium, die Geschäftsführung, die Fachausschüsse, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.

Die Mitglieder der Organe (ausgen. Geschäftsführung) sind Funktionäre, die bei der Bundeskonferenz gewählt werden. Die Funktionsdauer währt bis zur nächsten Bundes-konferenz. Jeder Funktionär des ARBÖ übt ein unentgeltliches Ehrenamt aus. Die ordentliche Bundeskonferenz findet alle fünf Jahr statt.

Die Aufgaben des Präsidiums sind im Statut der ARBÖ-Bundesorganisation, § 10 Abs. 13 aufgezählt. Die Geschäftsführung ist neben dem Präsidenten und dem geschäftsführenden Vize-präsidenten das Leitungsorgan der Bundesorganisation. Ihre Aufgaben sind im Statut der ARBÖ-Bundesorganisation, § 11, Abs 3, geregelt.

Radsport im ARBÖ: Zur Unterstützung der Geschäftsführung ist laut § 12 des Bundesstatuts ein „Fachaus-schuss Radsport (FARS)“ eingesetzt. Der FARS setzt sich aus Vertretern der ARBÖ-Landesorganisationen sowie dem Generalsekretär zusammen. Zu den Aufgaben dieses Fachausschusses zählt die Nominierung der Interessensvertreter des ARBÖ zu anderen Verbänden, Vereinen, Institutionen und zu den Fachverbänden, die Betreuung und Über-wachung des ARBÖ-Radsportes in Österreich, die vereinsintern endgültige Entscheid-ungen bei Differenzen, die sich auf sportliche Betätigung beziehen sowie die Unterstützung der ARBÖ-Radsportvereine. Der Einsatz von Bundes-Sportförderungsmittel bezieht sich ausschließlich auf die Förderung von Aktivitäten des FARS.

Gesamtanzahl der Ortsgruppen = Mitgliedsvereine: 405

Mitglieder: 369.078 (Stand 31.12.2016).


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