Dem Wunsch, die Gräuel zu verdrängen stand das „Niemals Vergessen“ der Familien der Opfer, der Überlebenden der Konzentrationslager, der Gestapo-Haft, der Vertreibung ins Exil entgegen.
Auch wenn es Prozesse gegen NS-VerbrecherInnen gab, die sogenannte Entnazifizierung traf beileibe nicht alle, die Schuld auf sich geladen haben.
Ebenso mühsam wie sich die Bewältigung der NS-Zeit in den unmittelbaren Nachkriegszeiten gestaltete war die Frage nach der Rückgabe enteigneten oder beschlagnahmten Eigentums. Die ASKÖ-Vereine betraf dies in doppelter Hinsicht. Sie waren ja schon im Jahr 1934 verboten und ihr Eigentum beschlagnahmt worden. Damals vom Ständestaat. Im Jahr 1938 wurde es unter den Nazis noch schlimmer. Dazu kam die Zerstörung, sei es durch Kriegshandlungen oder durch die „militärische“ Nutzung der Sportanlagen. Ein Zeitzeuge (Norbert Adam) vermeint sich sogar zu erinnern, dass gerade einmal vier Anlagen in Wien noch benutzbar waren.